FAQ – häufig gestellte Fragen

Sie haben noch Fragezeichen im Kopf?

Dann sind Sie in dieser Rubrik richtig. Die meist gestellten Fragen haben wir hier zusammengefasst und mit kurzen Antworten versehen. Sollten Sie darüber hinaus Informationsbedarf haben, scheuen Sie sich nicht, uns anzurufen:

Elternhotline: 01578-0267613 (Mo-Fr von 13.00 Uhr – 16.00 Uhr)

Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben, tragen Sie bitte hier Ihre Kundennummer in die betreffenden Felder ein. Das neue Passwort wird Ihnen an die im Kundenprofil hinterlegte Email Adresse gesandt und steht Ihnen innerhalb von 10 Minuten zur Verfügung.

 

 

Sie können sich direkt hier auf der Internetseite registrieren.

Bitte drücken Sie den Button „Registrieren“ auf der Internetseite und es öffnet sich ein Formular, dass Sie bitte vollständig ausfüllen und absenden (Ihr Verpflegungsauftrag). Der Verpflegungsauftrag wird Ihnen mit erfolgter Registrierung an die hinterlegte E-Mailadresse gesandt.

Sie erhalten nach der Bearbeitung unsererseits zwei Bestätigungsemails (Login Daten und ein Formular für den SEPA Lastschrifteinzug), welche Sie bitte vollständig ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und an uns einsenden:

Postalisch:

Kinderküche Dresden

Fischhausstraße 15 b

01099 Dresden

Fax: 0351 2721778

E-Mail: info@kinderkueche-dresden.de

Ja, denn jedes Kind ist ein eigenständiges Mitglied der Gemeinschaftsverpflegung und erhält eine eigene Kundennummer.

Unter dem Punkt Leistungsbeginn/ Beginn der Essensteilnahme haben Sie eine Dauerbestellung des Mittagessens aktiviert. Ab diesem Tag wurde im Kundenprofil Ihres Kindes eine Dauerbestellung für das Mittagessen im System hinterlegt.

Diese Dauerbestellung kann optional, entsprechend den Angeboten in Ihrer Einrichtung, auf Frühstück und Vesper ausgeweitet werden.

Hierzu benötigen wir eine Nachricht mit der Angabe der Kundenummer des betreffenden Kindes, welche Dauerbestellung hinzugefügt oder gelöscht werden soll und ab wann diese Änderung gilt.

Die Dauerbestellung des Mittagessens bleibt hiervon (Änderungen der Dauerbestellung) unberührt.

Wenn Sie an einem bestimmten Tag nicht an der Gemeinschaftsverpflegung teilnehmen können, ist in jedem Fall die Abbestellung erforderlich. Sie ist in der Regel noch bis 7.30 Uhr am selben Tag möglich (ausgenommen Frühstück).

Bitte melden Sie Ihr Kind selbstständig hier mit Ihren Zugangsdaten (Kundennummer und Passwort) über unser Portal ab.

Ja, sobald die Familie von einem öffentlichen Amt (wie Jobcenter, Wohngeldstelle, Sozialamt) Zuschüsse erhält, wird in der Regel auch das Mittagessen in der Einrichtung bezuschusst.

Mehr Informationen darüber finden Sie hier:

www.familien-wegweiser.de

Benötigt Ihr Kind eine vom Speiseplan abweichende Kost aufgrund einer Nahrungsmittelallergie/-unverträglichkeit, lassen Sie dies bitte vom Arzt mit einem Attest bescheinigen und geben Sie dieses in der Einrichtung ab, oder senden Sie uns dies per Mail zu.

Nicht in allen Fällen können wir diese besondere Verantwortung übernehmen. Daher ist in jedem Einzelfall eine Prüfung in unserem Hause erforderlich, ob wir für das jeweilige Kind die Mahlzeiten zubereiten können.

Eine Versorgung durch uns, kann erst nach erfolgreicher Bestätigung der Übernahme unserer Allergieköchin und nach Erhalt des unterzeichneten Haftungsausschlusses erfolgen. Dieser Prozess nimmt in der Regel 7 Tage in Anspruch.
Beachten Sie bitte auch die entsprechenden Kennzeichnungen auf dem Speiseplan. Hier sind kennzeichnungspflichtige Allergene ausgewiesen (entsprechend der Lebensmittelinformationsverordnung).

Bitte nutzen Sie zum Beantragen folgendes Formular Antrag auf Allergiekost- zum ausfüllen

Gern stellen wir uns auf jede Art weltanschaulich, religiöser oder ethisch bedingter Ernährungsgewohnheiten ein.

Bitte nutzen Sie zum Beantragen folgendes Formular Antrag auf Sonderkost- zum ausfüllen

Ihre Daten fallen unter den gesetzlichen Datenschutz. Weitere Informationen finden Sie im Impressum bzw. in den Datenschutzbestimmungen für das Internetbestellsystem oder hier.

In der Regel zum 5. des Folgemonats erfolgt die Abrechnung und Abbuchung per Lastschrifteinzug entsprechend der Zahlungsaufstellung. Ihre Zahlungsaufstellungen können Sie in Ihrem Kundenkonto unter der Rubrik „Bestellungen“ im Internet jederzeit einsehen – bis zu 4 Monate rückwirkend.

Die Handhabung von Zuschüssen zum Schulessen ist in jedem Bundesland und allen Städten/Gemeinden unterschiedlich geregelt. (BuT = Bildung und Teilhabe)
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Stelle, die Ihnen den Leistungsanspruch bescheinigt (hat).

Eine Sperrung kann unterschiedliche Ursachen haben. Zum Beispiel ist Ihr Bankkonto nicht ausreichend gedeckt und unsere Abbuchung wurde von Ihrer Bank »zurückgeholt«.

Bitte beachten Sie:
Im diesem Fall entstehen Ihnen zusätzliche Kosten:
a) unsere Mahngebühren in Höhe von 2,50 Euro
b) ggf. Bankgebühren für die Rücklastschrift.

Ihr Kundenkonto kann erst entsperrt werden, wenn Sie alle offenen Beträge per Überweisung an uns beglichen haben. Bitte lesen Sie das Mahnschreiben sorgfältig! Bei Problemen wenden Sie sich bitte an unsere Elternhotline.

Ja. Denn Sie haben Ihre persönlichen Daten im Rahmen eines Verpflegungsauftrages angegeben und diese müssen aktuell gehalten werden. Hiefür können Sie unser Formular Änderungsmitteilung nutzen. Sie können uns dies auf folgenden Wegen zukommen lassen:

Postalisch:

Kinderküche Dresden

Fischhausstraße 15 b

01099 Dresden

Fax: 0351 2721778

E-Mail: info@kinderkueche-dresden.de

Sie können den Versorgungsvertrag jederzeit ohne Frist kündigen. Die Kündigung ist per Post, Fax sowie E-Mail möglich.

Postalisch:

Kinderküche Dresden

Fischhausstraße 15 b

01099 Dresden

Fax: 0351 2721778

E-Mail: info@kinderkueche-dresden.de

Wird die neue Einrichtung ebenfalls von der Kinderküche beliefert, genügt es, wenn Sie uns den Namen der neuen Einrichtung, das Datum des Wechsels, sowie die neue Gruppenbezeichnung mitteilen.

Wenn wir nicht der Essensanbieter sind, müssen Sie den Verpflegungsvertrag schriftlich, mit der Angabe der Austrittstermines, kündigen.

Die Kündigung ist per Post, Fax sowie E-Mail möglich.

Ihre Frage wurde noch nicht beantwortet?

Schreiben Sie uns einfach. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.

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